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Wieder eine Mobilfunkantenne vor dem Aus

Aus: Offenbach-Post Online, 06.12.2001

Kreis verbietet Funkantenne auf Hexenberg

Dietzenbach (dra) Die Mobilfunkantenne auf dem Hexenberg steht vor dem Aus: Wie die Bauaufsicht des Kreises gestern auf Anfrage mitteilte, hat die Behörde den Bauantrag der Betreiberfirma DeTe Mobil abgelehnt. "Das heißt, wir werden den Betrieb der Anlage untersagen", sagte der Verwaltungsleiter der Bauaufsicht, Albrecht Becker. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sei die negative Stellungnahme der Stadt Dietzenbach gewesen. Die Kommune habe argumentiert, der Mast füge sich nicht ins Ortsbild ein. "Dadurch sind wir rechtlich gebunden", sagte Becker.

Der Amtsleiter rechnet damit, dass die Betreiberfirma Widerspruch und – sofern dieser abgelehnt wird – Klage gegen den Bescheid einlegen wird. Bis dieser Rechtsweg ausgeschöpft ist, darf die Antenne Becker zufolge zwar stehen bleiben, aber nicht eingeschaltet werden.

"Diese Entscheidung ist ein sehr, sehr großer Erfolg", sagte Nathalie Schlegel von der "Bürgerinitiative Hexenberg" gestern. Bewohner des Hexenbergs haben sich von Beginn an gegen die Errichtung der Antenne in dem Wohngebiet gewehrt. Sie fürchten, die Mobilfunkwellen könnten der Gesundheit vor allem ihrer Kinder schaden.

Die Stadt sah jedoch trotz Drängens der Bürgerinitiative zunächst keine Möglichkeit, den Bau des 30 Meter hohen Masten im Februar zu verbieten: Die Errichtung von Mobilfunkantennen bedarf an sich keiner Baugenehmigung. Einem kurz darauf ergangenen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zufolge müssen die Betreiber aber eine Nutzungsänderung beantragen, wenn sie die Antenne auf oder an ein bestehendes Gebäude bauen.

"Dieses Urteil ist in den Bauaufsichtsämtern landauf, landab heiß diskutiert worden", erzählte Becker. Seine Behörde habe sich daraufhin entschieden, dem Urteil Rechnung zu tragen: Da der Hexenberger Funkmast auf dem Wasserhochbehälter des Abwasserzweckverbandes errichtet worden ist, forderte der Kreis die Telekom-Tochter DeTe Mobil auf, einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Die Behörde untersagte zudem bis auf Weiteres den Betrieb der Anlage.

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