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Rechtsanwalt schreibt an Bundeskanzler Offenen Brief

Von: Rechtsanwalt Dietmar Freund, 18.12.2001, Schreiben an Bundeskanzler Schröder

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Gerhard Schröder,

nachdem Sie den Mobilfunk-Industriezweig persönlich in Schutz nahmen, wende ich mich nun mit meinen Beschwerden und Forderungen auch an Sie persönlich:
Weder durch Sie noch durch ein anderes Gremium in diesem Land oder auch international ist zu verantworten, die GSM-Netze unverändert weiterzubetreiben und massive gesundheitliche Probleme der Anwohner der Basisstationen hinzunehmen. Die Krankheitsentwicklung und damit verbundene Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den letzten 10 Jahren, spricht eine deutliche Sprache!

Wir haben allen Anlass, aus Erfahrungen bei Stoffen wie Contergan, Chemikalien, Asbest, Formaldehyd, Lindan etc., insbesondere aber auch BSE und der erst zuletzt veröffentlichten Langzeitstudie über Krebserkrankungen und den hieraus resultierenden Todesfällen bei Bundeswehrsoldaten, die über Jahre in Radarstationen der Bundeswehr beruflich tätig waren, zu lernen! Grundsätzlich wurde in diesen Fällen zunächst Ungefährlichkeit bescheinigt und die Öffentlichkeit aus rein wirtschaftlichen Gründen offenbar bewusst desinformiert d.h. „hinters  Licht geführt", obwohl auch seinerzeit Wissenschaftler bereits deutlich warnten. Diese wurden als „Fortschrittsgegner" belächelt und diskreditiert, und 10-15 Jahre später wurden diese Stoffe aus dem Verkehr gezogen – allerdings mit dem Ergebnis, dass viel Elend, Krankheit und auch nicht absehbarer wirtschaftlicher Schaden hingenommen werden mussten und weiterhin hingenommen werden muss.

Entsprechendes gilt für die Mobilfunkbetreiber, die nach wie vor behaupten, ihre Anlagen seien wissenschaftlich erprobt und ungefährlich. In Wirklichkeit kann kein Mobilfunkbetreiber national und international bisher eine Langzeitstudie vorlegen, aus der sich tatsächlich die Ungefährlichkeit von Mobilfunksendeanlagen mit den derzeit insbesondere in Deutschland betriebenen Grenzwerten ergibt. Der Betrieb und die Art der Umsetzung des GSM-Netzes verstößt gegen zahlreiche hochrangige Rechtsvorschriften, wie Verfassungsregelungen und elementare Menschenrechte der Bürgers dieses Landes. Der negative Einfluss von gepulster Strahlung unterhalb der Grenzwerte ist wissenschaftlich gesichert, das noch fehlende, exakte Wirkungsmodell ist für das Auftreten der Schädigung absolut irrelevant! Es gibt keine untere Grenze der Einflussnahme dieser Strahlung auf unsere Körper und es ist erforderlich, sofortige Schutzvorkehrungen zu ergreifen, wie dies auch bei der Umweltkonferenz 2000 in Rio durch die Regierungschefs festgelegt wurde:

„Wo ernsthafte Gesundheitsschäden drohen, darf wissenschaftliche Unsicherheit nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen." „Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es dafür noch keine echten Beweise gibt."

Dies steht im Einklang mit den in der Mitteilung der EU-Kommission
„Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips" vom 02.02.2000 (COM 2000) formulierten Richtlinien, die wie folgt lauten:

„Obgleich das Vorsorgeprinzip im Vertrag nur im Zusammenhang mit dem Umweltbereich ausdrücklich erwähnt wird, ist sein Anwendungsbereich wesentlich weiter. So ist es in konkreten Fällen anwendbar, in denen die wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüsse zu lassen oder unklar sind, in denen jedoch aufgrund einer vorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die möglicherweise gefährlichen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten" (Seite 12 der deutschen Fassung der Mitteilung der EU-Kommission vom 02.02.2000).

„Ein Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip ist nur im Falle eines potentiellen Risikos möglich. Ein potentielles Risiko kann aber auch dann vorliegen, wenn dieses Risiko nicht voll nachweisbar ist, wenn nicht messbar ist, in welchem Umfang ein Risiko besteht oder wenn wegen unzureichender oder nicht eindeutiger wissenschaftlicher Daten nicht feststellbar ist, wie sich das Risiko auswirken kann" (Seite 15 der deutschen Fassung)

„Eine Maßnahme zur Verringerung des Risikos darf sich nicht nur auf unmittelbare Risiken beschränken, bei denen die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit viel einfacher ist. Zeigen sich die negativen Wirkungen erst lange nach der Gefährdung, so ist der Kausalzusammenhang wissenschaftlich am schwierigsten zu beweisen. Daher muss gerade in dieser Situation das Vorsorgeprinzip angewendet werden" (Seite 21 der deutschen Fassung)

„In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Kommission der Auffassung, dass den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit unzweifelhaft größeres Gewicht beizumessen ist, als wirtschaftlichen Erwägungen" (Seite 23 der deutschen Fassung)

Für den Betrieb des GSM-Netzes ist es nicht erforderlich, die momentanen Senderleistungen beizubehalten, auch ist es nicht erforderlich, die Stationen auf Wohngebäude oder neben Schulen und Kindergärten zu installieren.

Deshalb fordere ich:

Sofortiger Stopp beim Ausbau des GSM-Netzes, Neuplanung einer pulsfreien Technologie als Ersatz für GSM, UMTS und DECT.

Lizenzentzug bei UMTS wegen Irreführung, Vortäuschung falscher Tatsachen, planmäßigem und organisiertem gemeinschaftlichen Betrug und Verbreitung von (gemein)-gefährlichen Falschinformationen.

Für die Übergangszeit:
Kein Betrieb unnötiger (im Sinne der Notrufmöglichkeit) Sender, sofortige Abschaltung von Sendern in Wohngebieten, sofortige Reduzierung der Leistung aller Sender, so dass nur noch im Freien das mobile GSM-Telefon funktioniert.

Nachtabschaltung (20 bis 7 Uhr) aller Sender die Wohngebiete bestrahlen!

Abschaltung aller Sender im Bereich von Schulen, Kindergärten!

Keinen Sonderrechtsstatus für die Industrie.
Denn sie hat wider besseren Wissens die Gefährdung der gesamten Bevölkerung aus niedrigen Beweggründen wirtschaftlich nicht nur ausgenutzt, sondern sogar die Marktausweitung mit fraglichen Mitteln subventioniert, der Vergleich mit Drogendealern drängt sich leider auf - angesichts der „Abhängigkeit"  derartiger Massen von Kindern und Jugendlichen.

Trotz den bekannten negativen Auswirkungen der Pulsung haben sie nicht nur das GSM-Netz maximal ausgebaut, sondern sogar ein neues System der Schädigung entwickelt - und zeigen in keiner Weise Einsicht. Jede Chance auf ehrliche und aufrechte Zusammenarbeit wurde ausgeschlagen, jeder Versuch, die Bevölkerung zu schützen, wird mit entsprechendem „Marketing" abgewiegelt.

Personalwechsel bei der RegTP.
Neben einer direkten Bürgervertretung für alle emittierenden Anlagen, sollen die namhaften Kritiker in die Entscheidungsgremien mit einbezogen werden. Grundsätzlich muss die untere Behörde (Kommune) die Vorort-Entscheidungs- kompetenz (und die volle Planungshoheit) in Absprache mit den Anwohnern haben

Wer sich politisch einseitig für die Betreiber einsetzt, kann kein Vertreter des Volkes sein, denn wer trotz aller Erfahrungen allein der letzten Jahrzehnte weiterhin den wirtschaftlichen Erfolg über die Gesundheit seines Volkes erhebt, hat zukünftig keinerlei Regierungsberechtigung.

Weitere Betriebsgenehmigungen und die Weiterführung der GSM-Lizenzen dürfen nur nach Verpflichtung der Betreiber zur 100%igen Haftung für die erst in Zukunft hinreichend verifizierbaren Schäden der Bevölkerung erfolgen. Dabei sollen entsprechend § 84 Abs. 3 AMG-E und etwa § 6 Umwelthaftungsgesetz oder auch dem ab 1.1.2002 gültigen neuen Sachmangelhaftungsrecht die Betreiber zu widerlegen haben, dass die (Dauer)-Bestrahlung den Schaden/die Krankheit verursacht hat, da diese Immission schon nach dem gegenwärtigen Wissensstand ohne weiteres geeignet ist, vielfältige Schäden/Krankheiten zu verursachen.

Die Haltung zu diesen Forderungen wird bei den nächsten Wahlen entscheidendes Kriterium sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund
Rechtsanwalt

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