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München: Stadtrat fordert beim Mobilfunk Einhaltung der Salzburger Werte sowie Einbeziehung von Kritikern

Quelle: Antrag Nr. 96-02/A 03614 von SPD/Bündnis 90/Die Grüne/RL, verabschiedet am 26.09.2002

Einhaltung der Salzburger Werte gefordert - gerichtliche Schritte für Grenzwertsenkung werden geprüft

Der Umweltschutzausschuss der Stadt München hat in seiner Sitzung vom 26. September 2002 einen Änderungsantrag mit dem Titel "Fragwürdige UMTS-Technik" angenommen. Der Antrag stammte bereits von Februar 2002 und wurde jetzt als Änderungsantrag verabschiedet. Federführend war dabei der SPD-Stadtrat Sven Thanheiser, ein ausgebildeter Jurist, der sich die Bekämpfung des Lobbyismus auf die Fahnen geschrieben hat und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie eintritt.

In dem Antrag heisst es unter anderem:

Punkt 3: Das Referat für Umwelt und Gesundheit führt noch in diesem Jahr ein erneutes Mobilfunk-Hearing durch, bei dem durch Mobilfunkbetreiber und Gegner sowie Vertreter der Bundesärztekammer, der Bundesregierung und der Baubiologie über:

- neue medizinische Erkenntnisse
- Änderungen durch UMTS-Betrieb
- aktuelle Sachlage Mobilfunk in München
- Möglichkeiten zum Strahlenschutz in Wohnungen
- Aktivitäten der Bundesregierung

informiert wird.

Punkt 4: Die Mobilfunkbetreiber werden aufgefordert, in Erfüllung des Minimierungsgebots der Strahlenschutzkommission für die Strahlenbelastung durch Basisstationen freiwillig für München einen Grenzwert einzuhalten, der dem Salzburger Vorsorgewert plus Spielraum für den UMTS-Betrieb entspricht. Parallel hierzu prüft die Stadtverwaltung die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Überprüfung der Grenzwerte in der 26. BImSchV wegen Verletzung des obengenannten Minimierungsgebots.

Der Antrag kann unter: http://spd-rathaus-muenchen.de/antrag/26_09_mobilfunk.pdf abgerufen werden.

Kommentar der Elektrosmognews: Die Reduzierung der Strahlenbelastung auf das Niveau der Salzburger Werte (1.000 Mikrowatt/Quadratmeter - die Grenzwerte liegen momentan 9.000fach höher) wäre ein erster wichtiger Schritt, der jedoch nicht ausreicht. Immerhin müssten dann viele Antennen abgebaut werden, insbesondere auf Dachstandorten. In einem zweiten Schritt müsste die Strahlenbelastung jedoch dann so schnell wie möglich auf das Niveau baubiologischer Richtwerte abgesenkt werden. Für Juristen interessant dürfte auch die Frage der Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sein, insbesondere auf EU-Ebene. Das Bundesamt für Strahlenschutz und auch die Bundesregierung haben inzwischen mehrfach bekundet, dass das Vorsorgeprinzip bei der Festlegung der Grenzwerte keine Berücksichtigung gefunden hat. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf.

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