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Gemeinde will Vertrag mit T-Mobil auflösen

Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 07.03.2002

VON MARIA MACHNIK

Geplante D1-Mobilfunkantenne auf dem ehemaligen Haus Reckenstein sorgt bei Anwohnern für Unmut in Engelskirchen. Gemeinde sucht Wege, Vertrag mit der Telekom aufzulösen.
Engelskirchen - „Vielleicht haben wir einen Schritt getan, den wir so nicht hätten tun sollen“, sagt Bürgermeister Wolfgang Oberbüscher auf die D1-Mobilfunkantenne angesprochen. Ein nachvollziehbarer Gedanke. Denn die Antenne hat der Verwaltung bislang einen verlorenen Prozess gegen die Telekom und einige Scherereien mit den Anwohnern eingehandelt. Verärgert darüber, dass sie von dem Sendemast „nur durch Zufall“ (Thomas Rackow, FDP) erfuhren, haben sie sich inzwischen zu der „Interessengemeinschaft gegen den Bau einer Sendeanlage“ zusammengeschlossen. Und auf die Suche nach einem guten Fachanwalt begeben. Ihr Ziel: Die Mobilfunk-Antenne auf dem ehemaligen Haus Reckenstein mit allen Mitteln zu verhindern, weil sie gesundheitliche Einflüsse befürchten. „Ich habe im Umweltministerium mit einem Physiker gesprochen“, und der bestätige Einflüsse in einem Radius von ungefähr 300 Metern, begründet Rackow. Zusätzlich verweist er auf eine Langzeituntersuchung der Weltgesundheits-Organisation (WHO) zum Thema Elektro-Smog, an der sich auch NRW beteilige.

Die Errichtung des Sendemastes verhindern möchte auch Wolfgang Oberbüscher. „Um Streiterei aus dem Wege zu gehen“, hat Oberbüscher der Telekom in einem Schreiben vorgeschlagen, auf einen Alternativstandort auszuweichen. In dem Schreiben verweist er auf ein Positionspapier von Bauminister Michael Vesper vom November 2001. „Darin heißt es, dass ein Sendemast in einem reinen Wohngebiet genehmigungspflichtig ist“, sagt der Verwaltungschef. Und das würde bedeuten, dass der Kreis seine Zustimmung erst dann geben kann, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt.

Ob die Telekom sich verhandlungsbereit zeigt und auf Oberbüschers Vorschlag eingeht, bleibt abzuwarten. Immerhin verbindet Verwaltung und Telekom ein gültiger Nutzungsvertrag. Und der Versuch der Verwaltung, diesen per Gerichtsurteil aufzulösen, ist im Dezember missglückt. Die Verwaltung hatte den Nutzungsvertrag mit der Begründung gekündigt, von der Telekom nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Anlage aufgeklärt worden zu sein. Das sah der Telekommunikations-Riese anders. Er reichte Klage ein und obsiegte. Denn einen Kündigungsgrund konnte der Richter in der von der Verwaltung angeführten Begründung nicht sehen. Der Richter verwies auf die gesetzlichen Bedingungen nach dem 26. Bundesimmissions-Schutz-Gesetz und die in Deutschland gültigen Grenzwerte, die ganz klar eingehalten würden. Widerspruch aussichtslos. „Unser Anwalt hat uns geraten, angesichts der Klarheit des Urteils nicht in Revision zu gehen“, sagt Oberbüscher.

Nächste Demo: Nürnberg, 11.3., 14.30 Uhr, Südwestpark 38, vor dem VIAG-Interkom-Gebäude

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