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Mobilfunk: Betreiber müssen Anträge stellen

Quelle: Rhein-Main-Net, 19.07.2002

Schwalbach. Die "Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten" hat drei Mobilfunkstationen im Schwalbacher Stadtgebiet beim Main-Taunus-Kreis als Schwarzbauten angezeigt (wir berichteten). Es handelt sich um die Antennen am Marktplatz, in der Julius-Brecht-Straße und in der Frankenstraße, die von drei verschiedenen namhaften Firmen betrieben werden. Wie die Pressesprecherin des Main-Taunus-Kreises, Dorothea Kesberger, bestätigt, hat die Kreisverwaltung deswegen inzwischen Kontakt mit der Stadt Schwalbach aufgenommen.

"Das Ergebnis ist, dass nun Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen", so Kesberger. Das heißt, dass von den Betreibern Bauanträge gestellt werden müssen, die vom Kreisbauamt geprüft werden. Dabei ginge es nicht um die Beurteilung der Frage, ob die Strahlung gefährlich ist oder nicht, sondern um die Einhaltung baulicher Rechtsvorgaben.

"Wurden die Anlagen, die ja gewerblich genutzt werden, in Wohngebieten errichtet, muss beispielsweise geklärt werden, ob dadurch möglicherweise eine Nutzungsänderung erfolgt ist", erklärt Dorothea Kesberger. Die Anlagen in der Julius-Brecht-Straße und der Frankenstraße stehen nach Auskunft des Kreises in reinen Wohngebieten, die auf dem Marktplatz in einem Mischgebiet. Erste Stadträtin Ulrike Scholtz betont, dass sich die Stadt für eine nachträgliche Prüfung der Anlagen entschlossen habe, "weil wir angesichts der Sorgen in der Bevölkerung größtmögliche Offenlage und Transparenz schaffen wollen."

Auf Grund einer neuen gesetzlichen Verordnung, die seit Juni Gültigkeit habe, hätten die Kommunen bei Mobilfunkanlagen die Möglichkeit die Genehmigungspflicht prüfen zu lassen, so Kreissprecherin Kesberger. Andere Kommunen im Kreis hätten dies noch nicht genutzt. Allerdings hätten einige Anlagenbetreiber vorsorglich Bauanträge gestellt.

Mit ersten Ergebnissen in der Schwalbacher Angelegenheit sei voraussichtlich in zwei Monaten zu rechnen, vermutet die Sprecherin des Kreieses. (ku)

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