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Sensationeller Teilerfolg in Österreich: Abbruchbescheid für in Betrieb befindlichen Sendemast wegen Störung des Landschaftsbildes

Quelle: Kleine Zeitung, 18.01.2002

Streit um Handymasten landet vor Höchstgericht

Lavanttaler Bürgerinitiative errang gegen max.mobil Teilerfolg. Verwaltungsgerichtshof nun erstmals mit Abbruchbescheid konfrontiert.

Erstmals landet die Auseinandersetzung um einen Handymasten vor einem Höchstgericht. Der von der Ortsbildpflegekommission des Landes Kärnten vor einiger Zeit empfohlene - und durch drei Instanzen bestätigte - Abbruchbescheid für einen in Betrieb befindlichen Handymasten mitten in St. Andrä landet vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Denn der Netzbetreiber max. mobil kündigte gestern an, den Bescheid, der als Hauptargument "die gestörte Silhouette der historischen Altstadt" durch den Handymasten angeführt hat, umgehend beim Obersten Gericht anzufechten. "Diese Argumentation entspricht nicht unserer Rechtsauffassung", sagt max.mobil-Sprecher Franz Hartl, der dennoch Gesprächsbereitschaft über alternative Standorte signalisiert. Generell bleibt Hart aber hart: "Im vorauseilenden Gehorsam und ohne Ersatzstandort werden wir ihn nicht freiwillig räumen."

Eva Marsalek, Sprecherin der österreichweiten Plattform für Mobilfunk-Initiativen, bezeichnet den Erfolg der St. Andräer Initiative, die immerhin mehr als 1000 Unterschriften gesammelt hat, als "sensationell". Marsalek: "Sollte sich der Verwaltungsgerichtshof nicht der Ortsbildpflegekommission anschließen, steht für mich der Rechtsstaat in Frage."

Andreas Reisenbauer

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