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BGH-Urteil: Stillegung von Handy-Anschlüssen ist kostenlos

Quelle: Saarbrücker Zeitung/afp, 26.04.2002

Keine Gebühr für tote Handy-Leitungen

Berlin (afp). Mobilfunkfirmen dürfen bei der Stilllegung von Handy-Anschlüssen nicht abkassieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Das Gericht hob damit ein Urteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts auf. Gleichzeitig setzte sich der Verbraucherverband gegen die Mobilfunkfirma Talkline durch (Aktenzeichen: III ZR 199/01). Die Firma hatte laut vzbv von Kunden, die ihren Mobilfunkvertrag lösen wollten, eine so genannte Deaktivierungsgebühr für die Stilllegung ihres Anschlusses in Höhe von 33,93 Mark (17,35 Euro) verlangt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer dürfen die anfallenden Verwaltungskosten nicht dem Kunden angelastet werden. Dies sei ähnlich zu beurteilen wie bei so genannten Kontoauflösungsgebühren der Banken.

Der Mobilfunk-Betreiber Talkline habe die Gebühren ohne rechtliche Grundlage erhoben. Verbraucher, die eine Deaktivierungsgebühr bezahlt haben, hätten daher einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung. Diesen sollten sie auch geltend machen, raten die Verbraucherschützer des Bundesverbandes.

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